Abrechnung der Hybrid-DRG aus erfahrener Hand
Neue Potenziale für Ihre Praxis
Alle Ärzte mit einer Genehmigung zum ambulanten Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V sind zur Abrechnung der Hybrid-DRG berechtigt. Profitieren Sie direkt von der Ambulantisierung und sichern Sie sich eine deutlich bessere Vergütung.
Hybrid-DRG in 2025
Seit Jahresbeginn läuft die Hybrid-DRG-Abrechnung im „Regelbetrieb“: Über 500 Eingriffe aus 9 Leistungsbereichen sind bereits abrechenbar – Tendenz steigend!
Ihr kompetenter Partner: PVS pria
Als berufsständische Organisation mit langjähriger Expertise in der Abrechnung von ambulanten und stationären Leistungen verstehen wir die Belange unserer Kunden und bieten umfassende Dienstleistungen mit persönlichem Gesicht. Von Ärzten für Ärzte.
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