Unser Angebot zur Abrechnung Ihrer ambulanten und stationären Leistungen umfasst den kompletten Bereich von der Auswertung der Patientendokumentation bis zur Korrespondenz und Überwachung des Zahlungseinganges. Für den Bereich der DRG-Abrechnung bieten wir Lösungen, die auf die speziellen Bedürfnisse des Krankenhauses zugeschnitten sind für Privatkliniken (nach § 30 GewO) und Krankenhäuser (nach § 108 SGB V).
Zum 01.01.2024 ist der Startschuss zur speziellen sektorengleichen Vergütung – kurz Hybrid-DRG – gefallen. Den gesamten Abrechnungsprozess nach § 115f SGB V übernehmen wir, wenn gewünscht auch inklusive Verteilung und Dokumentation der Vergütung, wenn mehrere Leistungserbringer beteiligt sind.