... gemäß § 115b SGB V rechnen wir für Sie wie folgt ab:
- Wir erfassen oder werten die ärztlichen Leistungen anhand der Befundberichte aus.
- Wir erstellen die Abrechnung (auch GOÄ-Einzelabrechnungen für Privat-/Selbstzahlerpatienten).
- Wir generieren und überweisen die Erlöse.
- Wir bereiten Statistiken (über Honorare, abgerechnete Leistungen etc.) für Sie auf.
- Strittiger Fälle nimmt sich unsere Rechtsabteilung im außergerichtlichen Mahnverfahren an.
Das Ganze bieten wir Ihnen auch als EDV-basierte Lösung an, mit gesichertem Onlinezugriff auf die dokumentationsrelevanten Bereiche in Ihrem EDV-System.
Und dabei können Sie sicher sein! Denn unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult, relevante Gesetzesänderungen sofort umgesetzt und die Schnittstelle für den Datenaustausch ist gemäß § 301 SGB V immer up to date.