mit einer Realisierungsquote von über 99 %
Wir überwachen die Zahlungseingänge kontinuierlich und verfolgen jede Forderung konsequent, ohne das Verhältnis zu Ihren Patienten zu belasten. Bei nicht fristgerechter Zahlung leiten wir das 3-stufige außergerichtliche Mahnverfahren ein. Der ersten und zweiten Erinnerung folgt die Mahnstufe mit Anwalts-/Inkassomahnungen. Den Mahnrhythmus können Sie selbstverständlich individuell festlegen.
Haben wir mit unseren Mahnungen keinen Erfolg, leiten wir den gerichtlichen Einzug Ihrer Forderungen ein - nach Ihren Weisungen. Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und pflegen beste Beziehungen zu den privaten Versicherern und Beihilfestellen.
Unsere kontinuierliche Beharrlichkeit zahlt sich für Sie aus!