Die Zusammenarbeit mit uns ist unkompliziert!
Sie treten Ihre Honorarforderungen treuhänderisch an die PVS ab. Damit ermächtigen Sie uns, in Ihrem Auftrag Rechnungen zu stellen, Honorarforderungen einzuziehen und im Falle eines Rechtsstreites als Prozesspartei aufzutreten. Das Verfügungsrecht über die Forderungen behalten Sie.
Wir eröffnen für Sie ein Kundenkonto, auf dem die Patientenzahlungen verbucht werden. Die auflaufenden Guthaben überweisen wir Ihnen zu den von Ihnen festgelegten Terminen. Auf Wunsch bevorschussen wir nach Rechnungsausgang Ihre Honorarforderungen bis zu 100 %.
- sicher und einfach
Sie stellen uns Ihre Abrechnungsdaten online, per Datenträger oder Beleg zur Verfügung.
Bei der Online-Abrechnung via PVS dialog (geschützter Kundenbereich) nutzen Sie das Internet als schnelles und kostengünstiges Medium für die Kommunikation mit Ihrer PVS. Sie übersenden uns Ihre Abrechnungsdaten, beobachten die aktuellen Bewegungen auf Ihrem Kundenkonto und informieren sich über einzelne Rechnungsdetails.
- zeitnah und konsequent
Wir überprüfen Ihre Abrechnungsdaten - auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie bezüglich des Ansatzes der Gebührenziffern und der speziellen gebührenrechtlichen Regelungen.
Anschließend werden die Rechnungen (gemäß § 12 GOÄ bestehend aus Original, Duplikat, ggfs. Anlagen sowie Überweisungsträger) in unserem Druck- und Versandzentrum für den Versand an den Rechnungsempfänger vorbereitet und zeitnah versendet.
Die Rechnung stellen wir in Ihrem Auftrag, im Namen der PVS, gemäß GOÄ und auf Basis der abgeschlossenen Verträge (z. B. KVB, Post B, BG, etc.).
- individuell und praxisnah
In allen Fragen rund um die Gebührenordnung beraten wir Sie und Ihre Mitarbeiter - individuell anhand Ihrer eigenen Abrechnung, abgestimmt auf Ihre Praxis. So stellen wir nicht nur die reibungslose Abwicklung der Erstabrechnung, sondern auch die Richtigkeit der Folgeabrechnungen sicher.
Wir halten uns für Sie auf dem Laufenden, über aktuelle öffentliche Stellungnahmen, Empfehlungen der Bundesärztekammer, gebührenrechtliche Kommentare, Urteile und Beschlüsse. Damit wir Sie gut beraten und Ihnen Zeit, Ärger, lästige Verwaltungstätigkeiten und Kosten ersparen können. Und das immer auf dem aktuellen Stand der Gebührenordnung!