Informationen nach dem LkSG
Die Unternehmensgruppe der PVS holding beschäftigt aktuell ca. 800 Mitarbeiter und bietet mit ihren Tochterunternehmen Abrechnungsdienstleistungen im Gesundheitswesen an. Die Dienstleistungen der PVS holding konzentrieren sich also auf die Abwicklung und das Management der aus dem geschlossenen Behandlungsvertrag (vgl. § 630a Abs. 1 BGB) geschuldeten Gegenleistung des Patienten für erbrachte ärztliche Behandlungsleistungen.
Nach den Legaldefinitionen aus § 2 Abs. 5 bis Abs. 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstrecken sich die Verpflichtungen aus dem Gesetz entlang der Lieferkette jedoch nur auf Zulieferer, die zur Herstellung des Produktes des Unternehmens oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind. Einen Beitrag zur Erbringung der ärztlichen Dienstleitung aus dem Behandlungsvertrag leisten die Tochterunternehmen der PVS holding jedoch nicht.
Auch wenn wir im Hinblick auf die Dienstleistung unserer Kunden nicht als Ihr Zulieferer im Sinne des Gesetzes gelten, möchten wir selbstverständlich gerne bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem LkSG unterstützen.
Dazu können Sie sich als unser Kunde für einen Newsletter anmelden. Sie erhalten im Anschluss die wichtigsten Informationen der PVS zum Thema LkSG per E-Mail zugeschickt. Bitte füllen Sie dazu das folgende Kontaktformular aus.
Anmeldung
Abmeldung
Sie erhalten unsere LkSG-Infos bereits und möchten sich abmelden?